Mengen statt Freibrief
Erlaubt ist Besitz in festgelegten Mengen für den Eigenbedarf. Wer darüber liegt, bewegt sich weiterhin im Strafrecht.
Rechtslage
Seit dem Cannabisgesetz ist Besitz und Eigenanbau in engen Grenzen erlaubt – Handel dagegen weiterhin strafbar. Diese Seite fasst zusammen, was aktuell gilt, wo die häufigsten Missverständnisse liegen und welche Produkte davon überhaupt betroffen sind. Kein Ersatz für Rechtsberatung.
Erlaubt ist Besitz in festgelegten Mengen für den Eigenbedarf. Wer darüber liegt, bewegt sich weiterhin im Strafrecht.
Der kommerzielle Verkauf von Delta-9-THC-Blüten bleibt verboten. Legal beziehbar sind Eigenanbau, Anbauvereinigungen und ärztlich verordnete Ware.
CBD, HHC oder THCA folgen jeweils eigenen Regeln. Die Legalisierung von Cannabis sagt darüber nichts aus.
Mit dem Cannabisgesetz wurde Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgelöst und in ein eigenes Regelwerk überführt. Erlaubt ist seither der Besitz einer festgelegten Menge getrockneter Blüten für den Eigenbedarf, ein Vorrat am Wohnsitz in ebenfalls begrenzter Höhe sowie der private Anbau einer kleinen Zahl Pflanzen. Parallel dazu wurden Anbauvereinigungen geschaffen, die unter Auflagen an Mitglieder abgeben dürfen. Nicht geändert hat sich der Grundsatz, dass jeder Verkauf ausserhalb dieses Rahmens strafbar bleibt – auch die Weitergabe an Freunde gegen Kostenbeteiligung. Da Details und Grenzwerte fortlaufend angepasst werden, prüfe den aktuellen Stand vor jeder Entscheidung bei einer amtlichen Quelle.
Der private Anbau ist an die Volljährigkeit, den eigenen Wohnsitz und eine begrenzte Pflanzenzahl gebunden. Die Ernte muss vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern, gesichert sein. In der Praxis scheitern viele Vorhaben nicht am Recht, sondern an der Umsetzung: Mietverträge können den Anbau untersagen, Geruch führt zu Konflikten in Mehrfamilienhäusern, und eine einzige Pflanze liefert bei guter Führung mehr Ertrag, als die Vorratsgrenze zulässt. Wer anbaut, sollte deshalb vorher die Menge planen und nicht die maximale Pflanzenzahl ausreizen.
Anbauvereinigungen sind keine Shops. Es gilt Mitgliedschaft mit Wartezeit, begrenzte Mitgliederzahl, feste Abgabemengen pro Monat und ein Verbot von Werbung und Sponsoring. Die Vereine unterliegen der behördlichen Erlaubnis und müssen Dokumentations- und Jugendschutzpflichten erfüllen. Für Interessierte heisst das: Der Beitritt lohnt sich, wenn man an einem Ort langfristig bleibt und regelmässig bezieht – als spontane Bezugsquelle taugt das Modell nicht.
Für THC gilt im Strassenverkehr ein gesetzlicher Grenzwert, für Fahranfänger in der Probezeit und für unter 21-Jährige gelten strengere Regeln, ebenso in Kombination mit Alkohol. Entscheidend ist, dass die Nachweisbarkeit im Blut nicht mit der spürbaren Wirkung übereinstimmt: Man kann sich längst nüchtern fühlen und dennoch über dem Grenzwert liegen. Unsere Empfehlung ist deshalb unabhängig vom Cannabinoid dieselbe – am Konsumtag nicht fahren, nach Edibles wegen der langen Wirkdauer im Zweifel auch am Folgetag nicht.
Nichts direkt. Das Cannabisgesetz regelt Delta-9-THC-haltiges Cannabis. CBD-Produkte unterhalb der Grenzwerte waren bereits vorher verkehrsfähig, und semisynthetische Cannabinoide wie HHC oder HHCP werden über eigene Regelwerke bewertet, die sich unabhängig davon ändern können. Für Käufer ist die praktische Konsequenz simpel: Verlass dich nicht auf Schlagzeilen zur Legalisierung, sondern auf das konkrete Cannabinoid, den Laborbericht und den Shop, der dir beides offenlegt. Wir prüfen unser Sortiment laufend und nehmen Produkte heraus, sobald sich die Bewertung ändert.
Abgabe und Konsum sind Erwachsenen vorbehalten; rund um Schulen, Kitas und Sportstätten gelten Konsumverbote. Am Arbeitsplatz entscheidet nicht das Cannabisgesetz, sondern der Arbeitsvertrag und die Sicherheitsanforderungen der Tätigkeit – in sicherheitsrelevanten Berufen kann bereits ein positiver Test arbeitsrechtliche Folgen haben. Bei Auslandsreisen gilt ausnahmslos das Recht des Ziel- und Transitlandes; die deutsche Rechtslage schützt dich dort nicht. Nimm keine cannabishaltigen Produkte über eine Grenze mit, auch nicht in kleinen Mengen.
Last reviewed: August 2026
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