Cannabis & Recht · August 2026 · 2 Min. Lesezeit

Cannabis am Arbeitsplatz

Legal im Privatleben heißt nicht erlaubt im Betrieb – das Weisungsrecht des Arbeitgebers bleibt bestehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitgeber können den Konsum im Betrieb umfassend verbieten.
  • Drogentests brauchen in der Regel Einwilligung oder eine besondere Rechtsgrundlage.
  • Bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten sind die Anforderungen am strengsten.

Das Weisungsrecht

Über Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Weisung kann der Arbeitgeber Konsum und Rausch im Betrieb untersagen. Entscheidend ist die Arbeitsfähigkeit: Wer die geschuldete Leistung nicht sicher erbringen kann, verletzt seine Pflichten – unabhängig davon, ob der Konsum privat und legal erfolgte.

Drogentests

Ein anlassloser Test gegen den Willen der Beschäftigten ist grundsätzlich unzulässig. Zulässig sind Tests bei entsprechender Einwilligung, bei konkreten Anhaltspunkten oder bei besonders sicherheitsrelevanten Tätigkeiten – etwa im Fahrdienst, an Maschinen oder in der Luftfahrt. Betriebsrat und Datenschutz sind dabei einzubinden.

Konsequenzen

In der Regel folgt zunächst eine Abmahnung; bei Wiederholung oder bei Gefährdung Dritter kann eine Kündigung gerechtfertigt sein. Wer eine Abhängigkeit hat, wird arbeitsrechtlich anders behandelt als jemand mit einmaligem Fehlverhalten – hier steht die Wiedereingliederung im Vordergrund.

Häufige Fragen zum Thema

  • Grundsätzlich nicht, solange die Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist. Ausnahmen gelten bei besonders sicherheitsrelevanten Berufen.

  • Ohne Einwilligung oder besondere Rechtsgrundlage in der Regel nicht.

  • CBD wirkt nicht berauschend; problematisch werden nur Produkte mit relevantem THC-Gehalt.

  • Maßgeblich sind das Konsumcannabisgesetz (KCanG) sowie NpSG und BtMG. Die Bewertung neuartiger Cannabinoide kann sich kurzfristig ändern und in Österreich und der Schweiz abweichen. Prüfe vor Kauf oder Mitnahme immer die aktuelle Regelung an deinem Wohn- und Lieferort.

  • Nein. Fahre grundsätzlich nicht unter Einfluss cannabinoidhaltiger Produkte. Es gilt ein THC-Grenzwert im Blutserum, und Bußgeld, Fahrverbot oder Punkte drohen auch dann, wenn du dich subjektiv fahrtüchtig fühlst.

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Zuletzt geprüft: Oktober 2026

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Für den Durchgang im Oktober 2026 haben wir jede belegbedürftige Aussage einer Quelle zugeordnet. Behauptungen ohne belastbare Grundlage wurden gestrichen. Produktbezogene Angaben stammen aus den Analysezertifikaten der jeweiligen Charge, rechtliche Einordnungen aus den amtlichen Veröffentlichungen unten.

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