Cannabis & Recht · August 2026 · 2 Min. Lesezeit

Eigenanbau: Regeln, Grenzen, Praxis

Eigenanbau ist erlaubt – aber eng begrenzt. Die meisten Probleme entstehen nicht beim Anbau selbst, sondern bei Menge, Sicherung und Lagerung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erlaubt ist eine kleine Zahl blühender Pflanzen pro erwachsener Person am Wohnsitz.
  • Pflanzen und Ernte müssen vor Minderjährigen und Dritten gesichert sein.
  • Weitergabe – auch kostenlos an Freunde – bleibt unzulässig.

Die Mengengrenze

Der private Anbau ist auf wenige blühende Pflanzen pro volljähriger Person beschränkt und nur am eigenen Wohnsitz zulässig. Mehrere Erwachsene in einem Haushalt dürfen nicht beliebig addieren – auch für den Haushalt gibt es eine Obergrenze. Wer darüber liegt, riskiert ein Strafverfahren.

Sicherung ist Pflicht

Pflanzen und Ernte müssen so aufbewahrt werden, dass Kinder und Dritte keinen Zugriff haben: abschließbarer Raum oder Schrank, keine Balkonaufzucht in Sichtweite, keine offene Lagerung. Diese Anforderung wird in Verfahren regelmäßig geprüft und ist der häufigste Stolperstein.

Samen, Stecklinge, Technik

Der Bezug von Saatgut und Stecklingen ist an Regeln gebunden, die Abgabe erfolgt über zulässige Wege. Beim Setup gilt: Zeltgröße, Beleuchtung und Abluft an die erlaubte Pflanzenzahl anpassen und die Elektrik nicht überlasten. Geruch ist über Aktivkohlefilter beherrschbar.

Ernte und Lagerung

Nach dem Trocknen folgt das Curing in luftdichten Gläsern bei stabiler Feuchte – zu feucht bedeutet Schimmelrisiko, zu trocken zerstört Terpene. Lagere dunkel, kühl und verschlossen. Denk daran, dass auch die getrocknete Ernte auf die zulässige Besitzmenge angerechnet wird.

Was verboten bleibt

Verkauf, Tausch und Weitergabe an andere – auch unentgeltlich –, Anbau für Dritte, Anbau an einem anderen Ort als dem Wohnsitz und jede Form gewerblicher Produktion ohne Erlaubnis.

Häufige Fragen zum Thema

  • Nur wenige blühende Pflanzen pro erwachsener Person, mit Obergrenze je Haushalt.

  • Nur, wenn Zugriff durch Dritte und Einsicht sicher ausgeschlossen sind – meist unpraktikabel.

  • Nein, jede Weitergabe ist unzulässig.

  • Ja, getrocknetes Material wird angerechnet.

  • Maßgeblich sind das Konsumcannabisgesetz (KCanG) sowie NpSG und BtMG. Die Bewertung neuartiger Cannabinoide kann sich kurzfristig ändern und in Österreich und der Schweiz abweichen. Prüfe vor Kauf oder Mitnahme immer die aktuelle Regelung an deinem Wohn- und Lieferort.

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Zuletzt geprüft: Oktober 2026

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