Cannabis & Recht · August 2026 · 2 Min. Lesezeit
Teilen, verschenken, mitbringen: die Rechtslage
„Ich verkaufe ja nichts“ ist der häufigste Irrtum. Weitergabe bleibt auch ohne Geld unzulässig.
Das Wichtigste in Kürze
- Unentgeltliche Weitergabe ist ebenfalls nicht erlaubt.
- Abgabe an Minderjährige wird besonders streng geahndet.
- Als Gastgeber trägst du Verantwortung für Aufbewahrung und Jugendschutz.
Die Grundregel
Erlaubt sind Besitz begrenzter Mengen zum Eigenkonsum, privater Eigenanbau und der Bezug über eine Anbauvereinigung. Die Abgabe an andere Personen gehört ausdrücklich nicht dazu – unabhängig davon, ob Geld fließt.
Gemeinsamer Konsum
Auch das Herumreichen fällt in einen kritischen Bereich, insbesondere in der Öffentlichkeit und in Konsumverbotszonen. Im Privaten mit Erwachsenen ist die Lage weniger klar, aber sicher ist nur der Konsum aus eigenem Bestand.
Minderjährige
Jede Abgabe an Personen unter 18 ist verboten und wird deutlich strenger bewertet. Das gilt auch für Geschwister, im eigenen Haushalt und bei nur beaufsichtigtem Konsum.
Als Gastgeber
Sorge dafür, dass Vorräte verschlossen sind, keine Minderjährigen Zugriff haben und niemand nach dem Konsum fährt. Ein Schlafplatz oder ein Taxi ist die günstigere Variante gegenüber jeder Verkehrskontrolle.
Anbauvereinigung
Die Abgabe innerhalb einer Vereinigung ist an Mitgliedschaft und Mengengrenzen gebunden. Weitergabe des bezogenen Materials an Nichtmitglieder verstößt gegen diese Regeln und gefährdet zusätzlich die Erlaubnis der Vereinigung.
Häufige Fragen zum Thema
Nein, auch unentgeltliche Weitergabe ist unzulässig.
Sicher ist nur der Konsum aus eigenem Bestand, nicht in Verbotszonen.
Deutlich strengere Konsequenzen als bei Erwachsenen.
Für Aufbewahrung und Jugendschutz trägst du Verantwortung.
Maßgeblich sind das Konsumcannabisgesetz (KCanG) sowie NpSG und BtMG. Die Bewertung neuartiger Cannabinoide kann sich kurzfristig ändern und in Österreich und der Schweiz abweichen. Prüfe vor Kauf oder Mitnahme immer die aktuelle Regelung an deinem Wohn- und Lieferort.
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