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Recht: KCanG, Versand, Grenzwerte und HHC-Verbot

Rechtsstand in Deutschland mit Datum und Primärquelle: Konsumcannabisgesetz, Versand, Grenzwerte im Straßenverkehr, CBD und Nutzhanf, HHC-Verbot und neue psychoaktive Stoffe.

Infografik Zeitachse: KCanG und MedCanG ab 01.04.2024, NpSG-Cannabinoidgruppe ab 27.06.2024, sechste NpSG-Änderung ab 02.12.2025, HHC in Anlage II BtMG ab 23.05.2026

Überblick

ThemaKernaussageArtikel
KonsumcannabisgesetzBesitz, Eigenanbau und Anbauvereinigungen sind für Erwachsene in engen Grenzen erlaubt; Handel bleibt verboten.KCanG erklärt
VersandEin Versandhandel mit Cannabis an Privatpersonen ist nach dem KCanG nicht vorgesehen.Versandverbot
StraßenverkehrFür THC im Blutserum gilt ein Grenzwert nach § 24a StVG; Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.THC-Grenzwert
CBD und NutzhanfCBD ist vom Cannabisbegriff ausgenommen; Blüten nur, wenn sie die Nutzhanf-Definition nach § 1 Nr. 9 KCanG erfüllen.CBD-Recht
HHC & Co.HHC ist seit 23.05.2026 in Anlage II BtMG; weitere halbsynthetische Cannabinoide fallen unter das NpSG.HHC-Verbot

Primärquellen: Konsumcannabisgesetz (gesetze-im-internet.de) · § 1 KCanG – Begriffsbestimmungen · § 24a StVG · Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) · BMG: FAQ zum Cannabisgesetz

Konsumcannabisgesetz und Alltag

CBD, THC und Produkte

HHC-Verbot und neue psychoaktive Stoffe