Recht: KCanG, Versand, Grenzwerte und HHC-Verbot
Rechtsstand in Deutschland mit Datum und Primärquelle: Konsumcannabisgesetz, Versand, Grenzwerte im Straßenverkehr, CBD und Nutzhanf, HHC-Verbot und neue psychoaktive Stoffe.
Überblick
| Thema | Kernaussage | Artikel |
|---|---|---|
| Konsumcannabisgesetz | Besitz, Eigenanbau und Anbauvereinigungen sind für Erwachsene in engen Grenzen erlaubt; Handel bleibt verboten. | KCanG erklärt |
| Versand | Ein Versandhandel mit Cannabis an Privatpersonen ist nach dem KCanG nicht vorgesehen. | Versandverbot |
| Straßenverkehr | Für THC im Blutserum gilt ein Grenzwert nach § 24a StVG; Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten. | THC-Grenzwert |
| CBD und Nutzhanf | CBD ist vom Cannabisbegriff ausgenommen; Blüten nur, wenn sie die Nutzhanf-Definition nach § 1 Nr. 9 KCanG erfüllen. | CBD-Recht |
| HHC & Co. | HHC ist seit 23.05.2026 in Anlage II BtMG; weitere halbsynthetische Cannabinoide fallen unter das NpSG. | HHC-Verbot |
Primärquellen: Konsumcannabisgesetz (gesetze-im-internet.de) · § 1 KCanG – Begriffsbestimmungen · § 24a StVG · Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) · BMG: FAQ zum Cannabisgesetz
Konsumcannabisgesetz und Alltag
- KCanG: Das Konsumcannabisgesetz verständlich erklärt
- Cannabis Legalisierung in Deutschland: Regeln und Grenzen
- Cannabis legal kaufen: Rechtslage in Deutschland
- Cannabis Versandverbot: Clubs, Privatversand und Abgrenzungen
- Cannabis Eigenanbau: Was erlaubt ist
- THC Grenzwert Straßenverkehr: Messwert und Führerschein
- Kiffen: Recht und Risiken verstehen
- Cannabis auf Rezept – so funktioniert es
